AGB

Auf die Verträge zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer, im Folgenden DJ INDI genannt, finden folgende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung:

§ 1. Allgemeines

Für meine Lieferungen und Leistungen finden ausschließlich die nachstehenden Bedingungen Anwendung. Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber insbesondere bei der Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2. Angebote und Abschluss

Alle unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn DJ INDI eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform an den Auftraggeber sendet. Mündliche Zusagen müssen zur ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden.

§ 3. Haftung

Für Sach- und Personenschäden haftet ausschließlich der Veranstalter, sofern der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder fahrlässiges Verhalten durch DJ INDI verursacht wurde. Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern, die während einer Veranstaltung durch die Gäste fahrlässig oder vorsetzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter. Sofern DJ INDI durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände (behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall oder Stromschwankungen, Naturkatastrophen, höhere Gewalt, ect.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, Schadenersatz oder Zurückhaltung der Zahlung.

§ 4. Lizenzzahlung an die GEMA

Grundsätzlich sind Private Feiern zu denen keine Personen Eintritt erhalten die nicht eingeladen wurden. Des weiteren darf kein Eintritt verlangt werden. Die anfallenden Gebühren für die GEMA sind vom Veranstalter zu tragen und direkt an die GEMA abzuführen.

§ 5. Auftragsstornierung

Bei Stornierung eines bereits gebuchten und bestätigten Auftrages, werden dem Auftraggeber bis 3 Monate vor der Veranstaltung, alle angefallenen Kosten in Rechnung gestellt. Bis 10 Tage nach Buchungseingang, haben Sie ein Widerrufsrecht, welches von Kosten befreit ist.

Es gelten folgende Regelungen:

  • bis 30 Tage vor der Veranstaltung der Feier: 100,- Euro;
  • bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage;
  • bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage.

Ausnahmen: Sollte es nach Absagen einer Veranstaltung durch den Kunden zu einem Auftrag an einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert geregelt. Sollte seitens DJ INDI ein Rücktritt erfolgen durch: technisch bedingte Ausfälle, andere wichtige Gründe wie Krankheit, Unfall, Tod, wird in diesem Falle durch DJ INDI Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Ein Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich schriftlich oder fermündlich zu erfolgen.

§ 6. Preise

Bei allen aufgeführten Preisen handelt es sich um Endverbraucherpreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Leistungen, werden entsprechend nachträglicher Vereinbarung zusätzlich berechnet. Alle angebotenen Preise sind gültig ab dem vereinbarten Musikbeginn. Die Gage ist unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung.

§ 7. Zahlungsbedingungen

Unstimmigkeiten müssen direkt und vor Ort besprochen werden. Im Nachhinein besteht kein Recht mehr auf Rückhalt oder Minderung der Gage. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich mit DJ INDI. Die Bezahlung erfolgt entweder in bar direkt nach der Veranstaltung, oder per Überweisung auf das von DJ INDI angegebene Konto unmittelbar nach Rechnungseingang, spätestens jedoch 5 Werktage nach Rechnungseingang. Eine Umsatzsteuer wird nach §19 UStG nicht erhoben. Kreditkarten oder Schecks oder ähnliches wird nicht akzeptiert.

§ 8. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen DJ INDI und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.

§ 9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als Lückenhaft erweist.